Die KWV GmbH Hilfen für junge Menschen berücksichtigt in ihrem Arbeitskontext alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen und trifft entsprechende Vorkehrungen, wie Brandschutz (Brandschutzplan, regelmäßige Hinweise an Mitarbeitende und Bewohnerinnen usw.), Hygiene (Hygieneplan, regelmäßige Hinweise an Mitarbeitende) sowie Belehrungen hinsichtlich Ernährung, Gesundheitsschutz und Erkrankungen.
Grundsätzlich streben wir präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Krisen an, die in der Regel durch unser, oben beschriebenes Betreuungssetting, realisiert werden können. Darüber hinaus leisten wir bei Bedarf intensive Unterstützung und konsequente Kontrolle sowie eine individuelle Erarbeitung und Durchführung von strukturierten Maßnahmen bei Einzelproblemen und Krisenintervention.
Bei akuten Krisen sind unsere Interventionen wie folgt vorgesehen:
Zur Bewältigung von Krisen setzen wir folgende Interventionen ein
Umsetzung Schutzauftrag gemäß § 8a SBG VIII: Der Verein ist dem Rahmenvertrag der Stadt Düsseldorf bezüglich des Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII beigetreten. In diesem Zusammenhang gelten intern folgende Regelungen: